Informationen über die Finanzdienstleistungen der Asserta Asset Management AG
Mit dieser Informationsbroschüre informieren wir Sie über die Asserta Asset Management AG (nachfolgend «Vermögensverwalter» genannt), unsere Massnahmen zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit, unsere angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, den Umgang mit Interessenkonflikten sowie die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der Ombudsstelle. Die Informationen in der vorliegenden Broschüre können sich von Zeit zu Zeit ändern. Über die Kosten und Gebühren der angebotenen Finanzdienstleistungen informieren wir Sie mit dem jeweiligen Anhang zum Vermögensverwaltungsvertrag. Informationen über die allgemein mit den Finanzinstrumenten verbunden Risiken entnehmen Sie bitte dem Vermögensverwaltungsvertrag. Die vorliegende Broschüre erfüllt die Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz und soll Ihnen einen Überblick über die Finanzdienstleistungen des Vermögensverwalters verschaffen. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne anlässlich eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.
1. Informationen über den Vermögensverwalter
Name: Asserta Asset Management AG
Adresse: Limmatquai 70
Ort: 8001 Zürich
Telefon: +41 44 311 27 60
E-Mail: info@asserta.ch
HReg-Nr.: CHE-020.3.030.729-6
1.2 Tätigkeitsfeld
Der Vermögensverwalter hat Sitz in Zürich. Er bietet Vermögensverwaltung an.
1.3 Aufsichtsstatus und zuständige Behörde sowie Aufsichtsorganisation
Der Vermögensverwalter ist als Finanzdienstleister Mitglied bei der SRO der Aufsichtsorganisation AOOS, Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht, Clausiusstrasse 50, 8006 Zürich, (www.aoos.ch). Die AOOS überprüft den Finanzdienstleister gemäss Geldwäschereigesetz (GwG/GwV-Finma) und offiziell anerkannten Verhaltensregeln (Standesregeln) für Vermögensverwalter.
2. Nachrichtenlose Vermögen
Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden und ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit wird Folgendes empfohlen:
Adress- und Namensänderungen: Bitte um umgehende Mitteilung bei Wohnsitz-, Anschrift- oder Namenswechsel.
Spezielle Weisungen: Bitte um Orientierung über längere Abwesenheiten und über eine allfällige Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse oder eine Zurückhaltung der Korrespondenz sowie über die Erreichbarkeit in dringenden Fällen während dieser Zeit.
Erteilung von Vollmachten: Es kann sich empfehlen, eine bevollmächtigte Person zu bezeichnen, an die der Vermögensverwalter im Falle eines Kontaktabbruchs herantreten kann.
Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass eine Vertrauensperson über die Beziehung mit dem Vermögensverwalter orientiert wird. Allerdings darf der Vermögensverwalter einer solchen Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn sie hierzu schriftlich bevollmächtigt worden ist. Ferner können die betroffenen Vermögenswerte zum Beispiel in einer letztwilligen Verfügung erwähnt werden.
Der Vermögensverwalter steht für Fragen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung entnommen werden. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter diesem Link.
3. Informationen über die vom Vermögensverwalter angebotenen Finanzdienstleistungen
3.1 Vermögensverwaltung
3.1.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung
Bei der Vermögensverwaltung verwaltet der Vermögensverwalter im Namen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden Vermögen, welches der Kunde bei einer Depotbank hinterlegt hat. Der Vermögensverwalter führt Transaktionen nach eigenem, freiem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch. Hierbei stellt der Vermögensverwalter sicher, dass die durch ihn ausgeführte Transaktion den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden sowie der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie entsprechen und sorgt dafür, dass die Portfoliostrukturierung für den Kunden geeignet ist.
3.1.2 Rechte und Pflichten
Bei der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht auf Verwaltung der Vermögenswerte in seinem Portfolio. Dabei wählt der Vermögensverwalter die in das Portfolio aufzunehmenden Anlagen im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots mit gehöriger Sorgfalt aus. Der Vermögensverwalter gewährleistet eine angemessene Risikoverteilung, soweit es die Anlagestrategie erlaubt. Er überwacht das von ihm verwaltete Vermögen regelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind. Der Vermögensverwalter informiert den Kunden regelmässig über die vereinbarte und erbrachte Vermögensverwaltung.
3.1.3 Risiken
Bei der Vermögensverwaltung entstehen grundsätzlich folgende Risiken, welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt:
Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie.
Substanzerhaltungsrisiko: bzw. das Risiko, dass die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen.
Informationsrisiko seitens des Vermögensverwalters: bzw. das Risiko, dass der Vermögensverwalter über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt der Vermögensverwalter die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden (Eignungsprüfung). Sollte der Kunde dem Vermögensverwalter unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, besteht das Risiko, dass der Vermögensverwalter keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann.
Risiko als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche Vermögensverwaltung im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vermögensverwaltungsverhältnisses in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden.
Ferner entstehen bei der Vermögensverwaltung Risiken, welche in der Risikosphäre des Vermögensverwalters liegen und für welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. Der Vermögensverwalter hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem er bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Ferner stellt der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher.
3.1.4 Berücksichtigtes Marktangebot
Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst nur fremde Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung stehen dem Kunden folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:
Festverzinsliche Anlagen: Kontoguthaben, Festgelder, Treuhandanlagen, Geldmarktbuchforderungen, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds etc. Fest und variabel verzinsliche Anleihen, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Obligationenfonds und davon abgeleitete Instrumente und deren Kombinationen.
Aktienanlagen: Aktien, Aktienfonds (insbesondere Exchange Traded Funds), Zertifikate und davon abgeleitete Instrumente und deren Kombinationen (z.B. strukturierte Produkte).
Edelmetalle, Nichtedelmetalle und Rohstoffe: Kollektive Anlagen (insbesondere Exchange Traded Funds), Derivate, Index- oder strukturierte Produkte; Edelmetalle können auch physisch erworben werden.
Alternative Anlagen: Indirekte Investitionen in Immobilien, Hedge Funds und Private Equity.
4. Umgang mit Interessenskonflikten
4.1 Im Allgemeinen
Interessenkonflikte können entstehen, wenn der Vermögensverwalter:
unter Verletzung von Treu und Glauben zulasten von Kunden für sich einen finanziellen Vorteil erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden kann;
am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Finanzdienstleistung ein Interesse hat, das demjenigen der Kunden widerspricht;
bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen von bestimmten Kunden über die Interessen anderer Kunden zu stellen; oder
unter Verletzung von Treu und Glauben von einem Dritten in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Finanzdienstleistung einen Anreiz in Form von finanziellen oder nicht-finanziellen Vorteilen oder Dienstleistungen entgegennimmt.
Dabei können Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Vermögensverwaltung auftreten. Sie entstehen insbesondere durch das Zusammentreffen von:
mehreren Kundenaufträgen;
Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften oder sonstigen eigenen Interessen des Vermögensverwalters; oder
Kundenaufträgen mit Geschäften der Mitarbeiter des Vermögensverwalters.
Um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden, dass sich diese zum Nachteil des Kunden auswirken, hat der Vermögensverwalter interne Weisungen erlassen und organisatorische Vorkehrungen getroffen.
4.2 Weitere Informationen
Weitere Informationen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, welche der Vermögensverwalter erbringt, und die zum Schutz des Kunden ergriffenen Vorkehrungen stellt Ihnen gerne der Vermögensverwalter auf Wunsch zur Verfügung.
5. Ombudsstelle
Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen. Sollte der Vermögensverwalter dennoch einen Rechtsanspruch Ihrerseits zurückgewiesen haben, können Sie ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten. Diesfalls wenden Sie sich bitte an:
Name: Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Adresse: Talstrasse 20
Ort: 8001 Zürich, Schweiz
Telefon: +41 44 552 08 00
Internetseite: www.finos.ch